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FTX-Anhörung: Richterin neigt zur Genehmigung des Restriktionsverfahrens, fordert Gläubiger jedoch zum Handeln auf

Die jüngste Anhörung vor dem US-Konkursgericht im FTX-Fall brachte längst benötigte Klarheit – und Besorgnis – für Tausende von Gläubigern, insbesondere aus Ländern wie China. Im Mittelpunkt stand ein umstrittener Antrag der Schuldner, einen Rahmen zu schaffen, der bestimmte Länder als ‘eingeschränkte Jurisdiktionen’ ausweist, in die keine Ausschüttungen erfolgen dürfen.

Richterin Owens, die die Anhörung leitete, zeigte Verständnis für die Sorgen der Gläubiger und betonte, ihre Interessen schützen zu wollen. Obwohl sie geneigt war, dem vorgeschlagenen Verfahren zuzustimmen, bemängelte sie die zu vage Formulierung – besonders Klauseln, die nahelegten, dass frühere Ausschüttungen rückwirkend verfallen könnten. Sie forderte die Schuldner auf, den Antrag präziser und gerechter zu gestalten.

Sie erkannte auch die praktischen Realitäten vieler Betroffener an. Die Richterin ermunterte die Schuldner, genügend Zeit zu gewähren, damit Gläubiger ihren Wohnsitz ändern oder ihre Forderungen übertragen können und so proaktiv handeln können, statt plötzlich bestraft zu werden.

Eine der größten Unklarheiten – ob Gläubiger in eingeschränkten Ländern Ausschüttungen verlieren könnten, auf die sie bereits Anspruch hatten – wurde angesprochen. Dank des Einsatzes der Gläubiger und rechtlicher Klarstellungen soll eine rückwirkende Einziehung vergangener Ansprüche nun nicht erfolgen. Das beruhigt Käufer und ursprüngliche Gläubiger gleichermaßen.

Dennoch bleibt das Verfahren kompliziert. Für jede Jurisdiktion ist ein eigenes Rechtsgutachten nötig, und Gläubigern wird wahrscheinlich eine 45-tägige Einspruchsfrist eingeräumt – ein teurer und unsicherer Prozess, der vielen zu viel sein könnte.

Das Gericht dürfte den überarbeiteten Antrag in den kommenden Wochen genehmigen und damit das Restriktionsverfahren einleiten. Damit erfüllt die Masse zwar Sanktions- und Regulierungsvorgaben, schließt aber Gläubiger vieler Länder effektiv aus – sofern sie nicht handeln.

Die Hauptbotschaft der Anhörung lautet: Wer in einer potenziell eingeschränkten Jurisdiktion sitzt, muss jetzt handeln. Das kann bedeuten, den wirtschaftlichen Eigentümer der Forderung zu verlegen oder sie ganz zu verkaufen.

Die Richterin stellte klar, dass sie einen Ausweg bietet – die Tür wird nicht zugeschlagen –, doch das Zeitfenster für eine günstige Lösung ist jetzt offen und bleibt nicht ewig. Der bevorstehende Prozess ist lang und komplex: Eine Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Land zu erhalten, kann Monate dauern und teuer sein. Gläubiger sollten rasch handeln, um weiter anspruchsberechtigt zu bleiben.

PAXTIBI LLP ist ein führender Käufer von FTX-Forderungen – kontaktiere [email protected] oder www.paxtibi.xzy, um deine Forderung zu verkaufen oder deine Optionen vertraulich zu besprechen.

Zusammenfassend wird niemand um bereits verdiente Ausschüttungen gebracht, doch der Weg für Gläubiger in eingeschränkten Regionen ist kompliziert, kostspielig und lang.